Gemeinde Lichtenau
Auerswalder Hauptstraße 2
09244 Lichtenau
Benutzerordnung fur die Sporthalle der Mittelschule Lichtenau
- Geltungsbereich: Sporthalle der Mittelschule Lichtenau, Bahnhofstral1e 11, 09244 Lichtenau
- Trager der Sporthalle: Gemeinde Lichtenau
- Nutzer der Sporthalle: Mittelschule Lichtenau, Grundschulen und Kindergarten der Gemeinde Lichtenau und Sportgruppen der Vereine der Gemeinde Lichtenau (mit genehmigtem Vertrag durch die Gemeinde Lichtenau)
- Nutzungsgrundsatze:
- Genutzt werden dOrfen die Sporthalle, der Gang zwischen Sporthalle und Schulgebaude, die Umkleideraume und der Gang bis zur Tur Pausenhalle (alarmgesichert taglich ab 15.30 Uhr). Das Betreten der restlichen Raumlichkeiten ist verboten.
- Alie genannten Raumlichkeiten werden nach Nutzung in einem einwandfreien sauberen Zustand verlassen.
- Die Sporthalle darf nur mit Sportschuhen mit heller oder abriebfester Schuhsohle betreten werden – betrifft alle Personen, die sich in der Sporthalle aufhalten, ohne Ausnahme.
- Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren ist verboten.
- Es ist nicht gestattet, Gegenstande, die Nutzer fur ihren Sport benotigen, in der Sporthalle oder dem Gerateraum ohne Genehmigung der Schulleitung (im Auftrag der Gemeinde Lichtenau) abzustellen.
- Essen und Trinken ist in der Sporthalle nicht gestattet.
- Alie benutzten Sportgerate bzw. die benutzten Kleinmaterialien sind nach der Verwendung wieder an der gleichen Stelle abzulegen, wo sie vorgefunden wurden.
- Wettkampfveranstaltungen mOssen mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Nutzer haben fur Ordnung und Sauberkeit wahrend und nach der Veranstaltung zu sorgen. Fur die komplette MOllentsorgung wahrend und nach der Veranstaltung ist der Nutzer zustandig.
- Der Zugang zur Sporthalle erfolgt nur Ober den Haupteingang an der Bahnhofstral1e.
- Das Befahren des Schulgelandes mit Kraftfahrzeugen ist verboten.
- Im gesamten Schulgelande, im Schulgebaude und in der Sporthalle besteht Rauch- und Alkoholverbot.
- Fur Schaden im Schulgelande oder in den genannten Raumlichkeiten (siehe 4. Buchstabe a), die vorsatzlich oder fahrlassig vom Nutzer verursacht werden, haftet dieser in voller Hohe.
- Das Handballtor steht unter dem Basketballkorb. Seim Basketballspiel stehen die Tore im hindernisfreien Bereich. Sie sind beim Basketballspiel im Gerateraum abzustellen. Wenn sich die Tore dort aus Platzgrunden nicht abstellen lassen, darf nicht Basketball gespielt werden. Tore mussen jederzeit gegen Umkippen gesichert werden.
- Das Hausrecht liegt bei der Gemeinde Lichtenau. lhren Aufforderungen zur Einhaltung der Benutzerordnung ist Folge zu leisten. In Ausnahmefallen 0bt die Schulleitung im Auftrag der Gemeinde Lichtenau das Hausrecht aus.
- Die Turnhalle ist nach der Nutzung ordnungsgemar.i zu verschlier.ien und scharf zu schalten. Bei direkter Obernahme durch den nachsten Nutzer kann die Scharfschaltung entfallen.
- lnkrafttreten:
- Die Benutzerordnung fur die Sporthalle der Mittelschule Lichtenau tritt am 01.05.2012 in Kraft.
- Anderung der Benutzerordnung – Aufnahme von Nr. 4 Buchstabe m – tritt am 01.08.2012 in Kraft.
Anderung der Benutzerordnung – Aufnahme von Nr. 4 Buchstabe o – tritt am 01.03.2017 in Kraft.

Andreas Graf Burgermeister Lichtenau, den 17.02.2017