1. Die Betragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen.
2. Jedes Mitlied hat einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die Zahlungsmodalitäten werden in den einzelnen Abteilungen festgelegt.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt zu zahlen:
als Jahresbeitrag bis 15.02. des laufenden Jahres
5. Ist im Falle eines Lastschriftverfahrens der Einzug des Mitgliedsbeitrages aus Gründen die das Mitglied zu vertreten hat nicht möglich, sind dadurch entstandene Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
6. Ist der Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitsdatum nicht beim Verein eingegangen, befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug. Fällige Beiträge werden vom Verein außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu zahlen.
7. Das Mitglied ist verpflichtet dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift schriftlich mitzuteilen.
8. Die Beitragsordnung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins am 28.09.2016 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Festlegung der Abt. Tischtennis zu Pkt. 3:
Mitgliedsbeitrag für:
Kinder und Jugendliche bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr
jährlich 42,00 €
Erwachsene
jährlich 72,00 €
Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich als Jahresbetrag über SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.